Gewerbemietvertrag kündigung wegen abriss
Kündigung wegen abriss und neubau ein Gewerbemietvertrag kann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, durch den Vermieter ordentlich gekündigt werden. Ein Kündigungsgrund ist dafür nicht erforderlich. Möchte der Vermieter das Mietverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden, muss dieser einvernehmlich von beiden Parteien beschlossen werden.
Erfolgsaussichten verwertungskündigung
Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.Kündigung wegen abriss muster Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, erhob der Vermieter Räumungsklage. Im Prozess sprach er zwei weitere Kündigungen aus und führte an, der Anbau eines neuen Badezimmers koste Euro. Angesichts der geringen Miete trage sich dies wirtschaftlich nicht. Entscheidung: Keine Kündigung für Abriss. Die Räumungsklage hat keinen.
Rechte des mieters bei abrisskündigung BGH: Ersatzloser Abriss ist keine wirtschaftliche Verwertung. Deswegen kündigte der Vermieter den Mietern, um das ansonsten ungenutzte Nebengebäude abreißen zu können. Einen Plan für eine weitere Verwendung des Grundstücks – etwa eine neue Bebauung – hatte der Eigentümer nicht.